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Regeste

Art. 29 Abs. 3 BV; unentgeltliche Rechtspflege, Scheinehe.
Es ist verfassungswidrig, einem Ehegatten die unentgeltliche Rechtspflege für den Scheidungsprozess deshalb zu verweigern, weil es sich um eine Scheinehe handle (E. 3).

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Referenzen

Artikel: Art. 29 Abs. 3 BV