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Regeste

Verantwortlichkeit der Kantone für die Handlungen ihrer Beamten; Bundesgesetz vom 13. Juni 1917 über die Bekämpfung der Tierseuchen.
Art. 42 OG.
1. Zulässigkeit der Schadenersatzklage eines Privaten gegen Kantone (Erw. 1).
2. Anwendbarkeit des kantonalen Rechts, das auf Art. 41 ff. OR verweist (Erw. 2).
Art. 24 Abs. 2 lit. b BZP.
3. Verbindung zweier je gegen einen Kanton gerichteten Klagen (Erw. 3).
Anwendung des waadtländischen und neuenburgischen Rechts.
4. Fahrlässigkeit kantonaler Beamten als Ursache der Ansteckung des Klägers durch an Brucellose erkrankte Schafe (Erw. 6).
5. Wegfall oder Herabsetzung der Ersatzpflicht der Beklagten wegen Umständen, für welche der Kläger einstehen muss? (Erw. 7).
6. Gründe und Mass der Ermässigung der Entschädigung (Erw. 8).

Inhalt

Ganzes Dokument
Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 42 OG, Art. 41 ff. OR, Art. 24 Abs. 2 lit. b BZP