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Regeste

Gerichtsstandsklausel.
Die Annahme, die Vereinbarung eines Gerichtsstandes schliesse die Klage am ordentlichen Gerichtsstand des Wohnsitzes des Beklagten nicht aus
- verstösst nicht gegen die Art. 58 und 59 BV (Erw. 1).
- ist in casu mit dem Wortlaut und Sinn der Klausel vereinbar und nicht willkürlich (Erw. 2).

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 58 und 59 BV