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Regeste

Art. 26 Abs. 3 MFG, 46 Abs. 1 MFV.
1. Das Überholen auf einer als kurvenreich gekennzeichneten Strecke ist nicht schlechthin verboten (Erw. 3a).
2. Voraussetzungen, unter denen eine Strecke zum Überholen frei ist (Erw. 3b).
3. Wer auf einer Strecke, auf der das Überholen nicht zum vorneherein verhoten ist, hinter einem andern Fahrzeug bloss nach links ausbiegt, um zu prüfen, ob er es überholen könne, hat mit dem Überholen noch nicht begonnen (Erw. 4).