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Regeste

Diese Zusammenfassung existiert nur auf Französisch.

SUISSE: Art. 11 CEDH. Dissolution d'une association de squatters dont le but avait été jugé illicite.

Cette ingérence, mesure sévère entraînant des conséquences importantes pour les membres de l'association requérante, visait la protection des droits d'autrui et le maintien de l'ordre public. Toutefois, les décisions prononçant l'évacuation des squatters n'ont jamais été suivies d'effets en raison de la longue tolérance des autorités cantonales. Il n'a pas été démontré que la dissolution était la seule option permettant de réaliser les buts poursuivis, qu'elle n'a d'ailleurs pas atteints puisqu'elle n'a pas résolu l'occupation jugée illégale des immeubles. Dès lors, l'ingérence litigieuse était disproportionnée (ch. 62 - 68).
Conclusion: violation de l'art. 11 CEDH.



Inhaltsangabe des BJ
(4. Quartalsbericht 2011)

Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit (Art. 11 EMRK); Auflösung eines Vereins mit rechtswidrigem Zweck.

Der Zweck der Association Rhino - die illegale Besetzung von Häusern - wurde von den innerstaatlichen Instanzen als rechtswidrig eingestuft und der Verein aus diesem Grund aufgelöst. Der Gerichtshof hält fest, dass die Auflösung des Vereins, dessen illegale Hausbesetzungen von den Genfer Behörden über viele Jahre toleriert worden waren, eine strenge Massnahme mit weitreichenden, insbesondere finanziellen Folgen darstellt. Diese Massnahme hat die Vereinsfreiheit in ihrer Substanz getroffen. Die innerstaatlichen Behörden haben nicht nachgewiesen, dass es keine milderen Mittel gegeben habe, um das Ziel (Beendigung der Besetzungen) zu erreichen. Die Auflösung des Vereins war deshalb nicht notwendig in einer demokratischen Gesellschaft, um den Schutz der Rechte der Hauseigentümer und - soweit diese überhaupt als legitimer Zweck anerkannt werden kann - die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung sicherzustellen.

Verletzung von Art. 11 EMRK (einstimmig).

Inhalt

Ganzes EMRK Urteil
Regeste (deutsch)

Referenzen

Artikel: Art. 11 CEDH