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Regeste

Diese Zusammenfassung existiert nur auf Französisch.

SUISSE: Art. 6 par. 1 CEDH. Équité de la procédure. Communication des observations déposées par la cour d'appel et la partie adverse.

Il n'est pas possible de vérifier si les observations, qui n'ont pas été notifiées par courrier recommandé, sont parvenues aux requérants. Compte tenu des preuves apportées, la Cour est convaincue que le Tribunal fédéral a effectivement communiqué les observations aux intéressés et que ceux-ci, à supposer qu'ils ne les aient pas reçues, ont ou auraient pu avoir connaissance de leur existence. En effet, le requérant est un avocat expérimenté qui a saisi le Tribunal fédéral à maintes reprises et qui connaissait ou aurait dû connaître la pratique de cette instance (ch. 35 - 41).
Conclusion: non-violation de l'art. 6 par. 1 CEDH.



Inhaltsangabe des BJ


(4. Quartalsbericht 2013)

Recht auf ein faires Verfahren (Art. 6 Abs. 1 EMRK); Zustellung der Stellungnahmen der Vorinstanz und der Gegenpartei.

Die Beschwerdeführer hatten beim Bundesgericht eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten erhoben. Vor dem Gerichtshof machten sie gestützt auf Artikel 6 Absatz 1 EMRK geltend, die Stellungnahmen des Obergerichts und der Gegenpartei seien ihnen nicht zugestellt worden.

Angesichts der eingereichten Beweismittel kam der Gerichtshof zur Überzeugung, dass das Bundesgericht den Beschwerdeführern die Stellungnahmen zugestellt hatte. Selbst in der Annahme, dass die Beschwerdeführer die Stellungnahmen nicht erhalten hätten, war ihnen ihre Existenz bekannt oder hätten sie darum wissen können. Der Gerichtshof stellte zudem fest, beim Beschwerdeführer handle es sich um einen erfahrenen Anwalt, der in der betreffenden Rechtssache mehrfach ans Bundesgericht gelangt war und deshalb die Praxis des Gerichts kannte oder hätte kennen sollen. Keine Verletzung von Artikel 6 Absatz 1 EMRK (einstimmig).

Inhalt

Ganzes EMRK Urteil
Regeste (deutsch)

Referenzen

Artikel: Art. 6 par. 1 CEDH