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Regeste

Diese Zusammenfassung existiert nur auf Französisch.

  DÉCISION D'IRRECEVABILITÉ de la CourEDH:
SUISSE: Art. 3 CEDH. Crédibilité des allégations d'un requérant d'asile menacé de renvoi.

Le requérant prétend que son retour en Sierra Leone l'exposerait à un risque de persécution en raison de son homosexualité.
  La Cour estime que le requérant n'a pas pas produit suffisamment d'éléments susceptibles de démontrer qu'il serait exposé à un risque réel de traitement contraire à l'art. 3 CEDH en cas de renvoi vers son pays d'origine (ch. 19-30).
  Conclusion: requête déclarée irrecevable.



Inhaltsangabe des BJ


(4. Quartalsbericht 2017)

Verbot der Folter (Art. 3 EMRK); Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung (Art. 14 EMRK); Wegweisung nach Sierra Leone.

Der Fall betrifft die Wegweisung des Beschwerdeführers, der behauptet homosexuell zu sein, nach Sierra Leone. Der Gerichtshof war der Ansicht, dass die sexuelle Orientierung einen wichtigen Aspekt der Identität und des Bewusstseins eines Individuums darstellt. Es könne deshalb von Personen, welche gestützt auf ihre sexuelle Orientierung ein Gesuch um internationalen Schutz stellen, nicht gefordert werden, dass sie diese verheimlichen. Er berücksichtigte, dass der Fall des Beschwerdeführers von SEM und Bundesverwaltungsgericht in der Sache geprüft wurde und beide Behörden feststellten, dass die Erklärungen des Beschwerdeführers den Anforderungen an die Glaubhaftigkeit nicht genügten und die eingereichten Dokumente diesen Umstand nicht in Frage zu stellen vermochten. Der Gerichtshof merkte an, dass er sich der Schwierigkeiten für den Beschwerdeführer, seine Behauptungen nachzuweisen, bewusst sei. Er stellte dennoch fest, dass der Beschwerdeführer nicht genügend nachwies, dass er im Fall seiner Wegweisung nach Sierra Leone einer realen Gefahr von Artikel 3 EMRK widrigen Handlungen ausgesetzt wäre. Unzulässig infolge offensichtlicher Unbegründetheit (einstimmig).



Inhalt

Ganzes EMRK Urteil
Regeste (deutsch)

Referenzen

Artikel: Art. 3 CEDH