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Regeste

Verjährung der Beitragsforderung (Art. 16 Abs. 1 AHVG).
Verjährte Beiträge können auch dann nicht nachträglich entrichtet werden, wenn die Beitragslücke auf ein vorschriftswidriges Verhalten der Ausgleichskasse zurückgeht.
Bedeutung des Grundsatzes von Treu und Glauben in diesem Zusammenhang.

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 16 Abs. 1 AHVG

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