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Regeste

Art. 45 Ziff. 1 Abs. 3 StGB.
Die Anhörung des Verwahrten oder seines Vertreters vor dem Entscheid über die bedingte Entlassung ist zwingend vorgeschrieben; Voraussetzung ist aber, dass die absolute Mindestdauer der Verwahrung abgelaufen ist.

Inhalt

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Referenzen

Artikel: Art. 45 Ziff. 1 Abs. 3 StGB