Regeste
Verjährung, Art. 60 Abs. 2 OR.
Ratio legis und Voraussetzungen der Anwendung dieser Bestimmung. Ein Freispruch oder ein Nichteintretensentscheid binden den Zivilrichter bei der Prüfung der Verjährung nur, wenn die Strafbehörde die schädigende Handlung als objektiv straflos erklärt.