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Regeste

Art. 17, 92 und 283 SchKG.
Befugnis des unter Verwaltungsbeiratschaft stehenden Schuldners, wegen angeblicher Verletzung von Art. 92 SchKG (Retention unpfändbarer Gegenstände) selbständig Beschwerde zu führen; Fristenlauf.

Inhalt

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 17, 92 und 283 SchKG, Art. 92 SchKG