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Regeste

Art. 62 Abs. 2 KUVG.
Fortführung der Unfallversicherung bei einem Arbeitslosen, der bei Ablauf der 30tägigen, nach Aufhören des Lohnanspruchs beginnenden Frist in den Ferien weilt.

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Referenzen

Artikel: Art. 62 Abs. 2 KUVG