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Regeste

Art. 4 BV; Beschluss des waadtländischen Staatsrates betr. Führerausweisgebühren, die von der Motorfahrzeugkontrolle erhoben werden; Pauschalcharakter der Abgaben.
Durch die Erhebung einer Pauschalgebühr für alle zur Erlangung eines Führerausweises notwendigen Vorkehren wird diese nicht zur Steuer; die Abgabe darf nicht gegen das Willkürverbot und die Rechtsgleichheit verstossen.

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Referenzen

Artikel: Art. 4 BV