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Regeste

Art. 39 Abs. 1 AHVG und Art. 55quater Abs. 1 AHVV.
Ein Versicherter, der unwidersprochen Rentenzahlungen entgegennimmt, hat durch konkludentes Verhalten auf den Rentenaufschub verzichtet und deshalb sein Wahlrecht verwirkt.

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Referenzen

Artikel: Art. 39 Abs. 1 AHVG, Art. 55quater Abs. 1 AHVV