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Regeste

Art. 38 Ziff. 3 StGB.
Auch Weisungen im wirtschaftlichen Bereich sind zulässig; überschuldete oder wirtschaftlich gefährdete Verurteilte haben einschneidende Beschränkungen ihrer Handlungsfähigkeit hinzunehmen, die den Anordnungen eines Vormundes ähnlich sein können.

Inhalt

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 38 Ziff. 3 StGB