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Regeste

Art. 16 Abs. 3 lit. d SVG; Führerausweisentzug
Der Entzugsgrund der Entwendung eines Motorfahrzeugs zum Gebrauch liegt auch dann vor, wenn der Täter den privilegierten Tatbestand von Art. 94 Ziff. 1 Abs. 2 SVG (Entzug zum Nachteil eines Familienangehörigen) erfüllt hat.

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Referenzen

Artikel: Art. 16 Abs. 3 lit. d SVG, Art. 94 Ziff. 1 Abs. 2 SVG