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Regeste

Art. 27 NSG, Art. 99 lit. c OG, Art. 48 VwVG und Art. 103 lit. a OG; Anfechtung des Einspracheentscheides über ein Nationalstrassen-Ausführungsprojekt.
Rechtsmittel gegen den Einspracheentscheid im Sinne von Art. 27 NSG (E. 1a). Wer an einer Strasse wohnt, auf welcher der Verkehr infolge des Autobahnbaus zunehmen könnte, ist zur Anfechtung des Ausführungsprojektes noch nicht legitimiert (E. 1b). Mit Verwaltungsgerichtsbeschwerde können weder die allgemeine Linienführung einer Nationalstrasse noch die Anschlussstellen kritisiert werden, da diese bereits durch das Generelle Projekt festgelegt worden sind (E. 1c).

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Referenzen

Artikel: Art. 27 NSG, Art. 99 lit. c OG, Art. 48 VwVG, Art. 103 lit. a OG