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Regeste

Art. 103 lit. a OG. Mangelndes schutzwürdiges Interesse.
Das Opfer eines Diebstahls hat kein schutzwürdiges Interesse daran, dass der Entscheid über die bedingte Entlassung des Täters aufgehoben wird.

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Referenzen

Artikel: Art. 103 lit. a OG