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Regeste

Art. 24 RPG; Ausnahmebewilligung.
Bejahung der (sog. "positiven") Standortgebundenheit im Sinne von Art. 24 Abs. 1 lit. a RPG für einen Landwirtschaftsbetrieb mit sozialtherapeutischer Zielsetzung. Dass mit dem Betrieb in erster Linie die Heilung von Personen bezweckt wird, steht der Annahme der Standortgebundenheit nicht entgegen, da die landwirtschaftliche Nutzung in den Dienst des Heilungsprozesses gestellt wird. Entscheidend ist, dass Landwirtschaft, wenn auch nicht rationell und auch nicht gewinnstrebig, so doch ernsthaft betrieben werden wird (E. 4a).
Dem hier vorgesehenen Betrieb stehen keine überwiegenden Interessen im Sinne von Art. 24 Abs. 1 lit. b RPG entgegen (E. 4b).

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Referenzen

Artikel: Art. 24 RPG, Art. 24 Abs. 1 lit. a RPG, Art. 24 Abs. 1 lit. b RPG