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Regeste

Art. 139 Ziff. 3 StGB.
Raub unter Drohung mit scharf geladener Schusswaffe.
Eine konkrete Lebensgefahr für das Opfer ist auch dann zu bejahen, wenn ein Trommelrevolver so geladen ist, dass der Abzugshebel bis zur Schussabgabe mehrmals betätigt werden muss.

Inhalt

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 139 Ziff. 3 StGB