Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
Zurück zur Einstiegsseite Drucken
Grössere Schrift
 

Regeste

Raumplanung; Ausnahmebewilligung.
1. Art. 22 RPG; Bewilligungspflicht für eine Beton-Aufbereitungsanlage.
Zu den nach Art. 22 RPG bewilligungspflichtigen Bauten und Anlagen gehört auch eine nicht fest im Boden verankerte Beton-Aufbereitunganlage, wenn sie jeweils über längere Zeit am selben Ort aufgestellt ist (E. 2).
2. Art. 24 Abs. 2 RPG; Wiederaufbau.
Bei einem Wiederaufbau muss nach Art. 24 Abs. 2 RPG die neue Baute dem alten Bauwerk in Grösse und Nutzungsart ungefähr entsprechen. Sie darf deshalb höchstens eine teilweise Änderung miteinschliessen, wobei die Identität der Bauten in den wesentlichen Zügen gewahrt bleiben muss (E. 3).

Inhalt

Ganzes Dokument:
Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 22 RPG, Art. 24 Abs. 2 RPG

Navigation

Neue Suche