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Regeste

Art. 249 Ziff. 2 OR. Widerruf einer Schenkung zwischen Ehegatten.
1. Schenkungen zwischen Ehegatten können bei Scheidung widerrufen werden, wenn der Beschenkte die ihm obliegenden gesetzlichen Pflichten gegenüber dem Ehegatten oder der Familie schwer verletzt hat (Präzisierung der Rechtsprechung) (E. 2).
2. Umstände, die einen Widerruf nach Art. 249 Ziff. 2 OR rechtfertigen (E. 4a). Ehebrecherische Beziehung des Beschenkten als Widerrufsgrund; Voraussetzungen (E. 4b); Beginn der Verwirkungsfrist gemäss Art. 251 Abs. 1 OR (E. 3).
3. Gültigkeit eines im voraus erklärten Verzichts auf das Widerrufsrecht? (E. 5).

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 249 Ziff. 2 OR, Art. 251 Abs. 1 OR