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Regeste

Art. 4 BV, gesetzliche Grundlage; Sportlagerobligatorium (Art. 1 Abs. 2 VO Turnen und Sport).
Die Verpflichtung zur Teilnahme an Sportlagern (Art. 1 Abs. 2 VO Turnen und Sport) geht über die Zielsetzung eines ausreichenden Turn- und Sportunterrichts (Art. 2 BG Turnen und Sport) hinaus, und genügt daher als Grundlage für eine Bestrafung wegen Schulversäumnis nicht.

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Referenzen

Artikel: Art. 4 BV