Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
Zurück zur Einstiegsseite Drucken
Grössere Schrift
 

Regeste

Art. 1 Abs. 1 AHVG, Art. 7 Abs. 1 des schweizerisch-deutschen und Art. 4 Abs. 1 des schweizerisch-österreichischen Abkommens über Soziale Sicherheit, Art. 5 des schweizerisch-deutschen und Art. 4 des schweizerisch-österreichischen Abkommens über Arbeitslosenversicherung: Beitragspflicht einer schweizerischen Reederei bezüglich der auf ihren Hochseeschiffen unter Schweizer Flagge beschäftigten ausländischen Seeleute.
Beitragspflicht für die bundesdeutschen und österreichischen Besatzungsmitglieder hinsichtlich der AHV, Invaliden- und Arbeitslosenversicherung bejaht, wogegen eine EO-Abgabepflicht entfällt.

Inhalt

Ganzes Dokument
Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 1 Abs. 1 AHVG