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Regeste

Art. 23 Abs. 4 AHVV: Steuermeldung.
Eine Steuermeldung, die auf einer Ermessenstaxation der aus selbständiger Erwerbstätigkeit erzielten Einkommen von Ehepaaren beruht, ist für die Beitragsbemessung auf dem Einkommen der Ehefrau nicht verbindlich.
Art. 23 Abs. 4 AHVV kommt nicht zur Anwendung.

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Referenzen

Artikel: Art. 23 Abs. 4 AHVV