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Regeste

Art. 257d OR; Zahlungsrückstand des Mieters; Fristansetzung und Kündigung des Mietverhältnisses durch den Vermieter.
1. Bestimmung des Beginns der dreissigtägigen Zahlungsfrist (E. 2).
2. Der Vermieter hat den Ablauf der Zahlungsfrist abzuwarten, bevor er die Kündigung aussprechen darf (E. 3). Eine während laufender Zahlungsfrist erfolgte Kündigung ist indessen nicht nichtig, sondern lediglich gemäss Art. 273 Abs. 1 OR anfechtbar (E. 4).
3. Verneinung eines stillschweigenden, neuen Vertragsschlusses nach erfolgter Kündigung (E. 5).

Inhalt

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 257d OR, Art. 273 Abs. 1 OR