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Regeste

Art. 226m OR. Anwendungsbereich der Bestimmungen über den Abzahlungsvertrag, wenn ein Kauf durch ein Darlehen eines Dritten finanziert wird.
Wenn ein Verkäufer und ein Darleiher zusammenwirken, um dem Käufer die Kaufsache gegen eine nachträgliche Leistung des Entgelts in Teilzahlungen zu verschaffen, so untersteht nicht nur der Darlehens-, sondern auch der Kaufvertrag den Bestimmungen über den Abzahlungsvertrag, sofern kein Barkauf vorliegt, bei dem die gesetzliche Mindestzahlung beim Darleiher geleistet und der Barkaufpreis ohne Zuschlag beim Kaufabschluss getilgt wird (E. 1).

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Referenzen

Artikel: Art. 226m OR