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Regeste

Art. 1 Abs. 3, Art. 55 Abs. 2 und 3 VwVG.
Verfügungen, welche den Anspruch auf Versicherungsleistungen von Anfang an zeitlich begrenzen, stellen insoweit eine negative Verfügung dar; der Beschwerde gegen eine solche Verfügung kann keine aufschiebende Wirkung zukommen.

Inhalt

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 55 Abs. 2 und 3 VwVG