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Regeste

Einzeladoption durch einen Ehegatten (Art. 264b Abs. 2 ZGB).
Aus Wortlaut, Sinn und Entstehungsgeschichte von Art. 264b Abs. 2 ZGB ergibt sich, dass eine Einzeladoption durch einen der getrennt lebenden Ehegatten nur bei einer seit mehr als drei Jahre dauernden gerichtlichen Trennung gemäss Art. 147 Abs. 1 ZGB möglich ist (E. 2).

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Referenzen

Artikel: Art. 264b Abs. 2 ZGB, Art. 147 Abs. 1 ZGB

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