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Regeste

Art. 93 AHVG: Kostenlosigkeit einer Rechtskraftbescheinigung.
Eine Rechtskraftbescheinigung ist für den Bezug der Beiträge erforderlich, weshalb die Gerichte verpflichtet sind, den Ausgleichskassen die Auskunft über den Eintritt der Rechtskraft des eine Beitragsforderung betreffenden Rechtsöffnungsentscheides kostenlos zu erteilen und zu bescheinigen.

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Referenzen

Artikel: Art. 93 AHVG