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Regeste

Kumulative Schuldübernahme (Art. 143 OR) oder Bürgschaft (Art. 492 OR)?
Allgemeine Abgrenzung (E. 2.1).
Unterschiede hinsichtlich Formerfordernis und Rechtsgrund der Mitverpflichtung (E. 2.2).
Grundsätzliche Wahlfreiheit zwischen den beiden Rechtsinstituten (E. 2.3).
Vertragsauslegung. Bedeutung eines klaren Wortlauts der Parteierklärungen bei geschäftsgewandten und nicht geschäftsgewandten Beteiligten (E. 2.4).
Vertragsqualifikation nach dem rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck des Sicherungsgeschäfts (E. 2.5-2.8).
Interesse am sicherzustellenden Hauptgeschäft als wichtiges Abgrenzungskriterium (E. 2.6).

Inhalt

Ganzes Dokument:
Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 143 OR, Art. 492 OR

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