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Regeste a

Internationale Schiedsgerichtsbarkeit; Art. 188 und 190 Abs. 1 und 2 IPRG; Zulässigkeit der gegen einen Teilentscheid im engeren Sinn erhobenen staatsrechtlichen Beschwerde.
Ein Teilentscheid im engeren Sinn kann unter den gleichen Voraussetzungen wie ein Endentscheid durch staatsrechtliche Beschwerde angefochten werden (Änderung der Praxis; E. 1.2).

Regeste b

Begehren um Berichtigung eines Schiedsurteils; Subsidiarität der staatsrechtlichen Beschwerde?
Eine staatsrechtliche Beschwerde kann nicht einzig deshalb für unzulässig erklärt werden, weil die Gegenpartei gleichzeitig ein Berichtigungsbegehren betreffend das angefochtene Urteil eingereicht hat und dieses Begehren gutgeheissen worden ist, bevor das Bundesgericht über die Beschwerde entschieden hat (E. 1.3).

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 188 und 190 Abs. 1 und 2 IPRG