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Regeste a

Art. 32 Abs. 1 BV und Art. 6 Ziff. 2 EMRK; Art. 25 Abs. 2 zweiter Satz ATSG; Unschuldsvermutung, "in dubio pro reo"; Rückerstattung unrechtmässig bezogener Sozialversicherungsleistungen, längere strafrechtliche Verjährungsfrist.
Die verfassungsmässigen Anforderungen an die Beweiswürdigung im Strafprozess gelten auch im sozialversicherungsgerichtlichen Rückerstattungsverfahren, wenn es um die vorfrageweise vorzunehmende Prüfung geht, ob sich der Rückforderungsanspruch aus einer strafbaren Handlung herleite, für welche das Strafrecht eine längere Verjährungsfrist als diejenigen von Art. 25 Abs. 2 erster Satz ATSG vorsieht (E. 7).

Regeste b

Art. 16 Abs. 1 aELG (in der bis 31. Dezember 2007 gültig gewesenen Fassung); Art. 18 Abs. 1 und 2 StGB (in der bis Ende 2006 geltenden Fassung); Erwirken von Ergänzungsleistungen durch unwahre oder unvollständige Angaben; Eventualvorsatz.
In casu ist mit hinreichender Sicherheit davon auszugehen, dass sich der Versicherte der Unvollständigkeit der Angaben im EL-Antragsformular bewusst war. Indem er dennoch seine Unterschrift daruntersetzte, nahm er zumindest in Kauf, dass ihm Ergänzungsleistungen ausgerichtet würden, welche ihm nicht zustanden (E. 5-8).

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 32 Abs. 1 BV, Art. 6 Ziff. 2 EMRK, Art. 18 Abs. 1 und 2 StGB

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