Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
Zurück zur Einstiegsseite Drucken
Grössere Schrift
 

Regeste

Art. 14 Abs. 1 MFG.
Auch der Lernende ist Führer und für Übertretung der Verkehrsregeln des MFG strafbar, wenn er sie vorsätzlich oder im Rahmen seiner Fähigkeiten fahrlässig begeht (Anderung der Rechtsprechung).