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Regeste

Vormundschaft gemäss Art. 369 ZGB wegen Psychopathie (angeborene Charakteranomalie): Ersetzung derselben durch eine Beiratschaft (Art. 395 Abs. 1 und 2) gestützt auf psychiatrische Feststellung, dass die Anomalie zwar nicht weggefallen, wohl aber soweit zurückgegangen ist, dass sie die Entmündigung nicht mehr rechtfertigt, jedoch eine Beiratschaft angezeigt ist.
Gegenstand des Sachverständigengutachtens gemäss Art. 436 ZGB. Stellung des Richters dazu.
Verhältnis von Vormundschaft zu Beiratschaft.

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 369 ZGB, Art. 436 ZGB