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Regeste

Art. 335 Ziff. 1 Abs. 1 StGB.
Die Kantone können nicht die einfache widernatürliche Unzucht als Übertretung mit Strafe bedrohen.

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 335 Ziff. 1 Abs. 1 StGB

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