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Regeste

Prorogation auf das Bundesgericht, Art. 41 lit. c OG.
Die in dieser Bestimmung erwähnten "andern zivilrechtlichen Streitigkeiten" sind die nicht gemäss Art. 41 lit. a und b OG der ausschliesslichen Gerichtsbarkeit des Bundesgerichts unterstellten.

Inhalt

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 41 lit. c OG, Art. 41 lit. a und b OG