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Regeste

1. Art. 275, 418 a, 530 OR. Pacht, Agenturvertrag oder einfache Gesellschaft? (Erw. 1).
2. Art. 4 SchlT ZGB. Wenn auf ein unter altem Recht begründetes Agenturverhältnis Art. 418u OR anwendbar geworden ist, kann der Agent die Rechte aus dieser Bestimmung auch aus Tatsachen ableiten, die sich ereigneten, als sie noch nicht anwendbar war (Erw. 2).
3. Art. 1 Abs. 2 Schlussbestimmungen des BG über den Agenturvertrag. Was die Parteien unter altem Recht vereinbart haben, gilt ohne weiteres auch unter neuem Recht, zwingende Bestimmungen des Gesetzes vorbehalten (Erw. 7).

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Referenzen

Artikel: Art. 275, 418 a, 530 OR, Art. 4 SchlT ZGB, Art. 418u OR