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Regeste

Änderung des Scheidungsurteils, Kinderzuteilung.
Wie bei der Regelung der Elternrechte im Scheidungsurteil sind bei der Anwendung von Art. 157 ZGB nicht allein die zur Zeit der Beurteilung bestehenden Verhältnisse massgebend, sondern ist auch in Betracht zu ziehen, wie sich die Verhältnisse aller Voraussicht nach in absehbarer Zukunft gestalten werden.
Bedeutung des Umstandes, dass die Mutter Gelegenheit erhält, die bisher an einem Pflegeort untergebrachten Kinder persönlich zu betreuen.

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 157 ZGB

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