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Regeste

Art. 55 ZGB, 339 OR und 129 KUVG.
Haftung des Arbeitgebers, der dem KUVG unterstellt ist.
Begriff des schweren Verschuldens i.S. des Art. 129 Abs. 2 KUVG.
Begriff des Organs i.S. des Art. 55 ZGB.

Inhalt

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 55 ZGB, Art. 129 Abs. 2 KUVG