Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
Zurück zur Einstiegsseite Drucken
Grössere Schrift
 

Regeste

Derogatorische Kraft des Bundesrechts. Vereinbarkeit der strafprozessualen Beschlagnahme des kantonalen Rechts mit dem im SchKG geregelten Arrest (Erw. 3).
Willkür. Gegenstand der strafprozessualen Beschlagnahme nach kantonalem Recht. Kantonale Bestimmung, die dem Richter erlaubt, alles zu beschlagnahmen, was zur Erforschung der Wahrheit dienen kann. Darf auf Grund dieser Bestimmung der Gegenstand des Verbrechens (hier: Diebstahl) beschlagnahmt werden? Muss eine unmittelbare Beziehung zwischen der strafbaren Handlung und dem Gegenstand der Beschlagnahme bestehen? (Erw. 4).