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Regeste

Art. 237 Ziff. 2 StGB, 25 Abs. 1 MFG/4 Abs. 3 VRV, 20 MFG/29 Abs. 1 VRV.
Vorsichtspflicht des Fahrzeuglenkers gegenüber Kindern am Strassenrand.
Er muss sich der Wirkung seines Warnsignals auf die Kinder vergewissern, wozu unter Umständen die Aufnahme einer Blickverbindung nötig ist.

Inhalt

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Referenzen

Artikel: Art. 237 Ziff. 2 StGB