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Regeste

Aufsicht über die Privatversicherung.
1. Legitimation zur Verwaltungsgerichtsbeschwerde (Erw. 1).
2. Zuständigkeit des Bundesgerichts (Erw. 2).
3. Unzulässigkeit allgemeiner Feststellungsbegehren (Erw. 2).
4. Darf das eidg. Justiz- und Polizeidepartement einer zur Rückversicherung, dagegen nicht zur Lebensversicherung in der Schweiz ermächtigten ausländischen Versicherungsunternehmung die Weiterführung einer im Ausland mit der Fürsorgestiftung eines schweizerischen Berufsverbandes abgeschlossenen Rückversicherung von Leistungen aus Lebensversicherung untersagen, wenn die Stiftung der Versicherungsaufsicht nicht unterstellt worden ist? (Erw. 3, 4).
5. Nichtigkeit oder Anfechtbarkeit des Verbots? (Erw. 5).