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Regeste

Art. 217 Ziff. 1 Abs. 1 StGB. Vernachlässigung der Unterstützungspflicht durch den Vater des ausserehelichen Kindes.
1. Wer keinen Grund hat, an seiner Vaterschaft zu zweifeln und nichts leistet, obschon er dazu aufgefordert wird und leisten könnte, macht sich nach dieser Bestimmung auch strafbar, wenn die Leistungspflicht nicht durch Vereinbarung oder durch den Zivilrichter festgestellt worden ist.
2. Das gleiche gilt für den, der das Urteil des Zivilrichters gegen besseres Wissen weiterzieht, nur um der Leistungspflicht zu entgehen.

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Referenzen

Artikel: Art. 217 Ziff. 1 Abs. 1 StGB