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Regeste

Art. 47 Abs. 1 und 2 OG.
Berechnung des Streitwertes.
Keine Zusammenrechnung der Ansprüche bei Haupt-und Interventionsklage.

Inhalt

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 47 Abs. 1 und 2 OG