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Regeste

Art. 4 BV; Willkür; Auslegung einer kantonalen Gesetzesvorschrift; Jagdpachtvergebung.
Bestimmung, dass die Vergebungsbehörde das Revier bei Bewerbung mehrerer Jägergruppen durch Entscheid oder durch Los zuteilen kann (Art. 6 Abs. 2 JG-SG): die Annahme, im Falle der Gleichwertigkeit der Bewerbergruppen müsse das Los entscheiden, ist willkürlich.

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Artikel: Art. 4 BV