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Regeste

Art. 9 Abs. 1 IVG: medizinische Behandlung im Ausland.
- Entschuldbarer Irrtum des Versicherten bezüglich der in der Schweiz gebotenen therapeutischen Möglichkeiten.
- Wenn die Invalidenversicherung eine Behandlung im Ausland übernehmen muss, darf sie in der Regel ihre Leistungen nicht auf den Betrag der Kosten, die in der Schweiz entstanden wären, begrenzen.

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 9 Abs. 1 IVG