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Regeste

Erlöschen der Aufenthaltsbewilligung, weil der Ausländer seinen Aufenthalt "tatsächlich" aufgegeben hat (Art. 9 Abs. 1 lit. c ANAG).
- Zulässigkeit der Verwaltungsgerichtsbeschwerde.
- Wer als Ausländer bei seinem bisherigen Arbeitgeber austritt und innert weniger Monate keine neue Stelle in der Schweiz annimmt, begibt sich in der Regel nicht nur vorübergehend ins Ausland. Erstattet er den Fremdenpolizeibehörden keine entsprechende Meldung, muss er damit rechnen, dass jedenfalls vor Ablauf von 7 1/2 Monaten angenommen wird, seine Abwesenheit sei nicht bloss vorübergehender Natur.

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 9 Abs. 1 lit. c ANAG

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