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Regeste

Lastenverzeichnis im Konkurs; Umfang der Pfandhaft.
1. Faustpfandberechtigte an Schuldbriefen sind im Konkurs des Grundeigentümers legitimiert, gegen eine Verfügung des Konkursamtes, die den Umfang der Pfandhaft betrifft, Beschwerde zu führen (Erw. 1).
2. Ein Lastenverzeichnis, das keine klare Entscheidung darüber enthält, ob sich die Pfandhaft auf die Zugehör erstrecke oder nicht, ist nachträglich zu ergänzen und neu aufzulegen (Erw. 2, 4).
3. Das Lastenverzeichnis kann durch die Steigerungsbedingungen nicht abgeändert werden (Erw. 3).