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Regeste

Abzug der Krankheitskosten vom Einkommen (Art. 3 Abs. 4 lit. e ELG).
- Die Rechnung dieser Kosten gilt dann als gemäss Art. 2 ELKV gestellt, wenn sie der zu ihrer Empfangnahme befugten Person oder Amtsstelle zugekommen ist.
- Anspruch auf Krankheitskostenabzug, wenn der Leistungsbezüger nicht rechtzeitig wissen konnte, dass eine Rechnung gestellt wurde (Art. 48 Abs. 2 IVG).

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Referenzen

Artikel: Art. 3 Abs. 4 lit. e ELG, Art. 2 ELKV, Art. 48 Abs. 2 IVG